Hier spielt die Musik
So., 24.08.2025|19:30 Uhr|SCHLOSSPLATZ COBURG

Die Fantastischen Vier

Long Player on Tour Open Air 2025

Die Geschichte der Fantastischen Vier reicht bis ins Jahr 1987 zurück, als sie als The Terminal Team gegründet wurden. Seitdem hat die Band, die seit 1989 als Die Fantastischen Vier bekannt ist, Millionen von Tonträgern verkauft, zahlreiche Awards und Platin-Auszeichnungen erhalten und Hallen nicht nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz ausverkauft. Mit stolzen 36 Jahren im Musikgeschäft sind sie nicht nur eine der ganz großen Pop-Geschichten Deutschlands, sondern auch der bekannteste Rap-Act des Landes.

Einen Rückblick auf die umfassende Historie der Band bot in diesem Jahr auch die monumentale Dokumentation „Helden des Hip-Hop“, deren Detailverliebtheit alle hohen Erwartungen sprengte. Begleitend dazu produzierte die Band in den Little Big Beat Studios unter dem Namen „The Liechtenstein Tapes“ 15 Studio-Neuaufnahmen ihrer größten Songs aus ganz unterschiedlichen Epochen so, wie sie heute in bester Aufnahmequalität klingen müssen. Die originalen Studio-Versionen treffen auf das Beste der Live-Versionen und charteten direkt auf #3.

Tickets für die Veranstaltung gibt es auf www.kartenkiosk-bamberg.de und an allen bekannten Vorverkaufsstellen.

Sicherheitshinweise:

Am Einlass werden strenge Taschenkontrollen durchgeführt. Allgemein gilt: Je kleiner die Tasche, desto schneller die Kontrolle. Packen Sie bitte nur das Nötigste ein, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Bitte achten Sie außerdem darauf, keine verbotenen Gegenstände mitzubringen: Es ist nicht gestattet, professionelle Kameras, Selfie-Sticks, Tablets oder Videokameras mitzubringen. Ebenso ist das Mitführen von Klappstühlen, Picknickdecken, Glasbehältnissen, Dosen, Tetra Paks, Schirmen aller Art, jeglichen Formen von Waffen, Laserpointern oder pyrotechnischen Gegenständen aus Sicherheitsgründen untersagt. Bitte nehmen Sie weder Essen noch Getränke mit auf das Gelände, vor Ort ist reichlich Gastronomie vorhanden. Generell gilt: Den Anweisungen des Ordnungsdienstes vor Ort ist zur Sicherheit aller beteiligten Personen jederzeit Folge zu leisten.

Das Konzert findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund von Unwetter besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.